CareLit Fachartikel
Rückzahlung von Weiterbildungskosten AGB-Inhaltskontrolle BGB § 133, § 157, § 307 Abs. 1, § 310 Abs. 3
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 627 bis 632
Dokument
130376
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsvereinbarung betreffend die von ihm getragenen Kosten zur Fortbildung des Arbeitnehmers ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB und unterliegt insoweit der AGB-Inhaltskontrolle.
Schlagworte
ARBEITGEBER
VEREINBARUNG
ARBEITNEHMER
AUSBILDUNG
KÜNDIGUNG
FORTBILDUNG
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRÄGE
PRAXIS
PflegeRecht
Neuwied