CareLit Fachartikel

Rückzahlung von Weiterbildungskosten AGB-Inhaltskontrolle BGB § 133, § 157, § 307 Abs. 1, § 310 Abs. 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 627 bis 632

Dokument
130376
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
627 bis 632
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rückzahlungsvereinbarung betreffend die von ihm getragenen Kosten zur Fortbildung des Arbeitnehmers ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB und unterliegt insoweit der AGB-Inhaltskontrolle.

Schlagworte

ARBEITGEBER VEREINBARUNG ARBEITNEHMER AUSBILDUNG KÜNDIGUNG FORTBILDUNG ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG HÖHE ES ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRÄGE PRAXIS PflegeRecht Neuwied