CareLit Fachartikel
Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pneumonie als Berufskrankheit(hier: Pflegehelfer auf einer Intensivstation) BK Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV; SGB VII § 2, § 3, §…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 643 bis 656
Dokument
130379
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall ist zwischen den Beteiligten streitig, ob die vom Kläger im April/Mai 1999 erlittenen Pneumonie und Mononukleose sowie zahlreiche weitere Erkrankungen, deren Entstehung und/oder Verschlimmerung er auf die genannten Infektionen zurückführt, als Berufskrankheiten nach Nr. 3101 (BK 3101) der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung anzuerkennen sind.
Schlagworte
PNEUMONIE
TÄTIGKEIT
GUTACHTEN
BERUFSKRANKHEIT
ANERKENNUNG
INFEKTION
PFLEGEHELFER
MUNDSCHUTZ
BERUFSKRANKHEITEN
DESINFEKTION
PATIENTEN
BRONCHOPNEUMONIE
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
FIEBER
HUSTEN