CareLit Fachartikel

Zur Anwendbarkeit der GewO im WTG NRW -Unterschiede zwischen dem WTG NRW und dem HeimG

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 667 bis 671

Dokument
130381
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
667 bis 671
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Am 27. 12. 2010 hat die GmbH mit einer anderen Gesellschaft einen zum 01. 01. 2011 wirksam gewordenen Pachtvertrag über den Übergang des »II. -K. -Hauses« auf diese andere Gesellschaft als Betreiberin der Einrichtung geschlossen. Der Beklagte hat anschließend geäußert, seine Anordnungen vom 20. 08. 2010 sollten gegenüber der neuen Betreiberin nicht gelten, und alle drei Klageverfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt. Der Kläger, die zweite Geschäftsführerin und die GmbH haben eine entsprechende Erklärung - entgegen einer ursprünglichen telefonischen Ankündigung — jeweils nicht abgegeben.

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER EINRICHTUNG BETREIBER BETRIEB UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN REHABILITATION WAHRSCHEINLICHKEIT PERSONEN BEURTEILUNG PRAXIS PflegeRecht Neuwied