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Zur Frage der Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Erteilung einer VorsorgevollmachtBGB § 104 Nr. 2, § 1896 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3; FGG § 12, § 27 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 671 bis 676

Dokument
130382
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
671 bis 676
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer zulässigen Beschwerde der Beteiligten zu 3) ausgegangen. Zutreffend ist insbesondere die Ansicht des Landgerichts, dass auf das vorliegende Verfahren, das auf die Anregung der Beteiligten zu 3) vom 26.03.2009 hin eingeleitet worden ist, gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG insgesamt das bis zum 01.09.2009 geltende Recht Anwendung findet, da die Anregung der Beteiligten zu 3) von vorneherein auf die umfassende Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung gerichtet war. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 3) folgt demgemäß aus § 69g Abs. 1 FGG.

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG ENTSCHEIDUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT VOLLMACHT GERICHT BETREUUNG RECHTSPRECHUNG EIGNUNG WISSEN PERSONEN ERWACHSENER WAHRNEHMUNG NATUR BERATUNG DEMENZ VERSTÄNDNIS