Zur Frage der Geschäftsunfähigkeit im Zeitpunkt der Erteilung einer VorsorgevollmachtBGB § 104 Nr. 2, § 1896 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3; FGG § 12, § 27 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 12 · S. 671 bis 676
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist das Landgericht zutreffend von einer zulässigen Beschwerde der Beteiligten zu 3) ausgegangen. Zutreffend ist insbesondere die Ansicht des Landgerichts, dass auf das vorliegende Verfahren, das auf die Anregung der Beteiligten zu 3) vom 26.03.2009 hin eingeleitet worden ist, gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG insgesamt das bis zum 01.09.2009 geltende Recht Anwendung findet, da die Anregung der Beteiligten zu 3) von vorneherein auf die umfassende Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung gerichtet war. Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 3) folgt demgemäß aus § 69g Abs. 1 FGG.