CareLit Fachartikel
Zur verfassungsrechtlichen Prüfung der §§ 4, 5 VBVG Art. 100 Abs. 1 GG
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 255 bis 257
Dokument
130401
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gericht kann eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßig-keit sorgfältig geprüft hat (Leitsatz der Red.).
Schlagworte
BETREUUNG
GERICHT
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
UNTERBRINGUNG
Vorschriften
Bverfg
Verfassungsmäßigkeit
Gesetzlicher
Einholen
Zuvor
Sowohl
Entscheidungserheblichkeit
Verfassungsmäßig-Keit
Sorgfältig