CareLit Fachartikel

Zur Unterbringung §26 FamFG; § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 103 GG

Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 258 bis 261

Dokument
130403
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
258 bis 261
Erschienen: 2011-12-12 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist unzulässig, wenn durch sie lediglich die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente sichergestellt werden soll, anstelle der Unterbringung jedoch auch eine Überwachung der Einnahme im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst möglich wäre.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG THERAPIE LEBEN BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG SCHIZOPHRENIE FREIHEIT GESUNDHEIT WOHNUNG SCHREIBEN FAMILIE Bt PRAX Spezial Köln