CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung §26 FamFG; § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 103 GG
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 258 bis 261
Dokument
130403
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist unzulässig, wenn durch sie lediglich die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente sichergestellt werden soll, anstelle der Unterbringung jedoch auch eine Überwachung der Einnahme im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst möglich wäre.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
LEBEN
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
SCHIZOPHRENIE
FREIHEIT
GESUNDHEIT
WOHNUNG
SCHREIBEN
FAMILIE
Bt PRAX Spezial
Köln