Zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft §§ 985-987, 1896, 1901 -1903 BGB~
Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 261 bis 265
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht die von den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partner im Zweifel auf tatsächlicher, nicht auf vertraglicher Grundlage. Der Abschluss eines Leihvertrages über den gemeinsam genutzten Wohnraum ist zwischen den Partnern zwar grds. möglich. Zu seiner Annahme bedarf es jedoch besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte, die erkennbar werden lassen, dass die Partner gerade die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leis-tungsgefüge ausnehmen un…