CareLit Fachartikel

Zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft §§ 985-987, 1896, 1901 -1903 BGB~

Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 261 bis 265

Dokument
130404
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
261 bis 265
Erschienen: 2011-12-12 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Steht die von den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partner im Zweifel auf tatsächlicher, nicht auf vertraglicher Grundlage. Der Abschluss eines Leihvertrages über den gemeinsam genutzten Wohnraum ist zwischen den Partnern zwar grds. möglich. Zu seiner Annahme bedarf es jedoch besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte, die erkennbar werden lassen, dass die Partner gerade die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leis-tungsgefüge ausnehmen un…

Schlagworte

PFLEGEHEIM RECHT ZEIT WOHNEN BEDARFSPLANUNG BEITRÄGE WOHNUNG DEMENZ SCHREIBEN EHE RECHTSPRECHUNG EIGENTUM VERHALTEN TOD ES WAHRNEHMUNG