Die Ermächtigung von Krankenhausärzten -Praxishinweise und aktuelle Tendenzen
Heppekausen, C.; Altendorfer, R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 12 · S. 85 bis 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Willen des Gesetzgebers können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung mit Zustimmung des Kranken-hausträgers vom Zulassungs-ausschuss zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten ermächtigt werden (1). Die Ermächtigung von Krankenhausärzten bewirkt, dass der Arzt persönlich zur Teilnahme an der vertrags-ärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist (2). Der Gesetzgeber vollzieht hiermit eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass die ambulante Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten primär durch zugelassene Vertragsärzte oder medizinische Versorgungszentr…