Zum Vorwurf fehlerhafter Lagerung im OP Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2011 Az.: 1-26 U 23/10
Lutterbeck,, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 12 · S. 90 bis 92
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle eines Lagerungsschadens nimmt die einschlägige Rechtsprechung grundsätzlich einen Behandlungsfehler an und hält eine Beweislastumkehr für gerechtfertigt, da es sich bei Lagerungsschäden nach Auffassung des BGH um Risiken aus dem Krankenhausbetrieb handelt, die vom Träger der Klinik und dem dort tätigen Personal regelmäßig voll beherrscht werden können und müssen (BGH-Urteil vom 24.01.1995, VersR 1995, 539). Die Konsequenz: Der Krankenhausträger muss im Schaden-fall nachweisen können, dass der Lagerungsschaden nicht durch einen vorwerfbaren Fehler des OP-Personals zustande gekommen ist. Die Gerichte begr…