CareLit Fachartikel

Zum Vorwurf fehlerhafter Lagerung im OP Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2011 Az.: 1-26 U 23/10

Lutterbeck,, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2011 · Heft 12 · S. 90 bis 92

Dokument
130423
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Lutterbeck,, C.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
90 bis 92
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Im Falle eines Lagerungsschadens nimmt die einschlägige Rechtsprechung grundsätzlich einen Behandlungsfehler an und hält eine Beweislastumkehr für gerechtfertigt, da es sich bei Lagerungsschäden nach Auffassung des BGH um Risiken aus dem Krankenhausbetrieb handelt, die vom Träger der Klinik und dem dort tätigen Personal regelmäßig voll beherrscht werden können und müssen (BGH-Urteil vom 24.01.1995, VersR 1995, 539). Die Konsequenz: Der Krankenhausträger muss im Schaden-fall nachweisen können, dass der Lagerungsschaden nicht durch einen vorwerfbaren Fehler des OP-Personals zustande gekommen ist. Die Gerichte begr…

Schlagworte

LAGERUNG PATIENT ZEIT THERAPIE RÜCKENLAGERUNG STANDARD RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTENLAGERUNG RISIKOFAKTOREN ES KOLOSKOPIE RÜCKENLAGE ROLLE OBERSCHENKEL PERITONITIS