CareLit Fachartikel

Zur Funktion oder Dysfunktion der Regelung des §2 Abs. 2 SGB I bei der Rechtsanwendung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches

Heinz, D.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 9 bis 17

Dokument
130448
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
9 bis 17
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Gemäß der Regelung des §2 Abs. 2 SGB I sind unter der Überschrift »Soziale Rechte« die nachfolgenden sozialen Rechte (§§ 3 bis 10 SGB I) bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beach-ten; dabei ist sicherzustellen, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden. Beim Verständnis unklarer Begriffe im deutschen Recht wie auch im Rahmen durch den Gesetzgeber eingeräumter Ermessensausübungen spielen demnach die sozialen Rechte der §§3 bis 10 SGB I eine Rolle bei der Entscheidungsfindung. Im folgenden Bettrag wird der Frage nach der Durchschlagskra…

Schlagworte

BEHINDERUNG LEBEN RECHT REHABILITATION VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ROLLE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ARBEIT FORTBILDUNG ARBEITSFÖRDERUNG LEITLINIEN BERATUNG ARBEITSPLATZ ZEIT