Bundesund Jugendfreiwilligendienst - Rechte und Pflichten im Dreipersonenverhältnis
Leube, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 18 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Buntlesfrelwilligendienst (BFD) wurde im Jahre 2011 dem bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienst nachgebildet. 1 Der Bund und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbar-ung ab, die neben persönlichen Daten die Bezeichnung der Einsatzstelle und, sofern diese einem Träger angehört, die Bezeichnung des Trägers, Angaben zum Inhalt des Dienstverhältnisses (Dauer, Beendigung, Geldund Sachleistungen, Urlaubsund Seminartage) sowie den Hinweis enthält, dass die Bestimmungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) während des Dienstes einzuhalten si…