CareLit Fachartikel

Bundesund Jugendfreiwilligendienst - Rechte und Pflichten im Dreipersonenverhältnis

Leube, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 18 bis 23

Dokument
130449
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Leube, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
18 bis 23
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Buntlesfrelwilligendienst (BFD) wurde im Jahre 2011 dem bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienst nachgebildet. 1 Der Bund und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbar-ung ab, die neben persönlichen Daten die Bezeichnung der Einsatzstelle und, sofern diese einem Träger angehört, die Bezeichnung des Trägers, Angaben zum Inhalt des Dienstverhältnisses (Dauer, Beendigung, Geldund Sachleistungen, Urlaubsund Seminartage) sowie den Hinweis enthält, dass die Bestimmungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) während des Dienstes einzuhalten si…

Schlagworte

VEREINBARUNG ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZ VERTRAG TÄTIGKEIT VORSCHRIFTEN FAMILIE WAHRNEHMUNG FRAUEN ALTENPFLEGE TERMINOLOGIE PERSONEN ES FAKULTÄT ARBEITSVERHÄLTNIS ORIENTIERUNG