CareLit Fachartikel
Berechnung des ELterngeLdes; Bezug von Verletztengeld bleibt unberücksichtigt; Verfassungsmäßigkeit
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 24 bis 31
Dokument
130450
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1978 geborene Klägerin begehrt höheres Elterngeld. Sie war seit Mai 2001 als Zahnarzthelferin abhängig beschäftigt. Ab 15-12.2005 war sie aufgrund eines ArbeitsUnfalls arbeitsunfähig krank. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr bis zum 26.1.2006 das Entgelt fort; anschließend bezog sie bis zum 5.12.2006 Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Vom 6.12.2006 bis zum 14.3.2007 erhielt die Klägerin Mutterschaftsgeld. Am 10.1.2007 wurde ihre Tochter A. geboren.
Schlagworte
URTEIL
GEBURT
RECHTSPRECHUNG
GESETZ
KIND
ENTSCHEIDUNG
Klägerin
Verletztengeld
Geborene
Begehrt
Höheres
Elterngeld
Zahnarzthelferin
Abhängig
Beschäftigt
15-12