CareLit Fachartikel

Berechnung des ELterngeLdes; Bezug von Verletztengeld bleibt unberücksichtigt; Verfassungsmäßigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 1 · S. 24 bis 31

Dokument
130450
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
24 bis 31
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1978 geborene Klägerin begehrt höheres Elterngeld. Sie war seit Mai 2001 als Zahnarzthelferin abhängig beschäftigt. Ab 15-12.2005 war sie aufgrund eines ArbeitsUnfalls arbeitsunfähig krank. Ihr Arbeitgeber zahlte ihr bis zum 26.1.2006 das Entgelt fort; anschließend bezog sie bis zum 5.12.2006 Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Vom 6.12.2006 bis zum 14.3.2007 erhielt die Klägerin Mutterschaftsgeld. Am 10.1.2007 wurde ihre Tochter A. geboren.

Schlagworte

URTEIL GEBURT RECHTSPRECHUNG GESETZ KIND ENTSCHEIDUNG EINKOMMEN KINDERBETREUUNG HÖHE SCHWANGERSCHAFT ES RISIKO ZEIT DEUTSCHLAND KRANKHEIT FORSTWIRTSCHAFT