CareLit Fachartikel

Urlaub: Grenzen und Freiräume

Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
130459
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin ging mit Ablauf des 31.12.2008 unter (BAG, Urteil vom 9.8.2011, Az.: 9 AZR 425/10). Nach § 7 Abs. 3 BurlG geht der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers am Ende des Urlaubsjahres unter, sofern nicht eine abweichende arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung bzw. kein Übertragungsgrund vorliegt. Das bedeutet, dass der aufgrund von Krankheit angesammelte Urlaub kraft Gesetzes verfällt, wenn der Arbeitnehmer aus nicht von ihm zu vertretenen Gründen den Urlaub nicht genommen hat. Es gilt: Urlaub soll nach dem BUrlG in dem Kalenderjahr genommen werden, in dem er entsteht.

Schlagworte

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