Wenn das Desaster kommt. .
GROSS, W.; DOMRES, B.; GERLOFF, M.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 2004 ist als Ausbildungsziel (§ 3) unter anderem benannt, dass die Ausbildung zum Gesundheitsund Krankenpfleger dazu befähigen soll, im Rahmen der Mitwirkung Aufgaben wahrzunehmen, um Katastrophen-situationen zu bewältigen. An der Schule für Pflegeberufe am Universitätsklinikum Tübingen wird seit mehreren Jahren in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Katastrophenmedizin eine Unterrichtseinheit angeboten, die Auszubildende der Pflegeberufe auf diese besondere Situation vorbereitet. Unsere Autoren haben deshalb ein Curriculum ausgearbeitet, das sie im Folgenden erläute…