CareLit Fachartikel

Leistung bleibt, Prämie steigt

Hendges, B.; Quell-Liedke, S.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2012 · Heft 1 · S. 26 bis 28

Dokument
130488
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Hendges, B.; Quell-Liedke, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 13
Seiten
26 bis 28
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Hebammenberufs. Sie kommt für die finanziellen Folgen bei Haftpflichtschäden auf, die während der Hebammentätigkeit entstehen. Haftpflichtschäden bedrohen die Existenz von Hebammen, denn die Schadenssummen bei Personenschäden im Heilwesen sind dramatisch gestiegen. Das betrifft nicht nur die freiberufliche Hebammenarbeit. Der Versicherungsumfang für angestellte Hebammen in Kliniken über die Klinikhaftpflicht ist oft nicht ausreichend oder immer häufiger ist gar keine Haftpflichtversicherung mehr vorhanden.

Schlagworte

HAFTPFLICHT GEBURTSHILFE RISIKO GESPRÄCH VERTRAG VERSICHERUNGSSCHUTZ WISSEN LEISTUNG ES VERSICHERUNG DEUTSCHLAND ZULASSUNG GESELLSCHAFTEN SCHWEIZ POLEN DÄNEMARK