Leistung bleibt, Prämie steigt
Hendges, B.; Quell-Liedke, S.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2012 · Heft 1 · S. 26 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine der Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Hebammenberufs. Sie kommt für die finanziellen Folgen bei Haftpflichtschäden auf, die während der Hebammentätigkeit entstehen. Haftpflichtschäden bedrohen die Existenz von Hebammen, denn die Schadenssummen bei Personenschäden im Heilwesen sind dramatisch gestiegen. Das betrifft nicht nur die freiberufliche Hebammenarbeit. Der Versicherungsumfang für angestellte Hebammen in Kliniken über die Klinikhaftpflicht ist oft nicht ausreichend oder immer häufiger ist gar keine Haftpflichtversicherung mehr vorhanden.