Unterlassene neurologische Befunderhebung bei einem Vasospasmus KG Berlin vom 24.10.2011 (20 U 67/09)
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 33 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie wurde wegen schwerer Kopfschmerzen und Übelkeit durch den Notarzt in das beklagte Krankenhaus eingewiesen. Der Not-arzt stellte die „Differentialdiagnose zerebraler Prozess. Im Krankenhaus wurde sie von der gleichfalls beklagten Ärztin untersucht. Diese konnte die Nackensteife der Klägerin nicht reproduzieren und diagnostizierte ein HWS-Syndrom mit Gastritis (Magenverstimmung) und entließ die Klägerin nach Hause. Einige Stunden später wurde sie von einem in der Nachbarschaft wohnenden Arzt in eine andere Klinik eingewiesen, wo eine Lumbalpunktion und eine Computertomografie (CT) gemacht und eine zerebrale (i…