Die Mitbestimmung des Personalrats bei Versetzungen
Rehak, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 4 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Versetzung ist eine tradierte Personalmaßnahme sowohl im Beamtenrecht2 wie auch im Arbeitsrecht. 3 Näher umschrieben wurde dieser Begriff in den Beamtengesetzen des Bundes oder der Länder - vor Inkrafttreten des DNeuG vom 5. 2. 20094 - jedoch nicht, vielmehr wurde ein dienstrechtliches Verständnis dieses Begriffs vorausgesetzt, wie er von der Rechtsprechung konkretisiert worden ist. Danach wird im Beamtenrecht unter Versetzung generell die nicht nur vorübergehende Zuweisung eines anderen Amtes an einen Beamten bei einer anderen Dienststelle verstanden. 5 Bei der Versetzung eines Arbeitnehmers gilt der tarif…