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Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand ZPO §256 Abs. 1; BGB §242; BAT-0 VergGr. VII; TV-L Entgeltgruppe 5

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 1 · S. 26 bis 27

Dokument
130797
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist im Regelfall als Wissenser-klärung und nicht als Willenserklärung anzusehen. Die Angabe bezeichnet lediglich diejenige Vergütungsgruppe, die nach arbeitgeberseitiger Auffassung nach den vereinbarten tariflichen Eingruppierungsregelungen zutreffend ist. Diese Angabe hindert ebenso wenig eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe wie eine des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung.

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG EINGRUPPIERUNG VERTRAG URTEIL VERTRAUEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSPRECHUNG Zeitschrift für Tarifrecht München