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Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand ZPO §256 Abs. 1; BGB §242; BAT-0 VergGr. VII; TV-L Entgeltgruppe 5
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 1 · S. 26 bis 27
Dokument
130797
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist im Regelfall als Wissenser-klärung und nicht als Willenserklärung anzusehen. Die Angabe bezeichnet lediglich diejenige Vergütungsgruppe, die nach arbeitgeberseitiger Auffassung nach den vereinbarten tariflichen Eingruppierungsregelungen zutreffend ist. Diese Angabe hindert ebenso wenig eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe wie eine des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung.
Schlagworte
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
EINGRUPPIERUNG
VERTRAG
URTEIL
VERTRAUEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
RECHTSPRECHUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München