CareLit Fachartikel
Zeitnahe Durchführung einer MDK-Prüfung nach § 275 SGB V
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 47 bis 50
Dokument
130846
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weit über sieben Monate nach Einleitung eines MDK-Prüfverfahrens nach 5 275 SGB V ist das in $ 275 Absatz 1 c Satz 1 SGB V geregelte Kriterium der zeitnahen Durchführung der Fallprüfung nicht mehr erfüllbar. Ein weiteres Abwarten ent-spricht nicht den Bedürfnissen des Krankenhauses nach Bilanzund KalkulationsSicherheit, lässt den Bearbeitungsauf-wand des Krankenhauses in unzumutbare Höhen steigen und führt zu einer sich stetig zulasten des Krankenhauses ver-schlechternden objektiven Beweislast.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
MDK
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHÄUSER
ZEIT
MULTIMORBIDITÄT
SCHREIBEN
HÖHE
BEURTEILUNG
PERSONEN
SICHERHEIT
VERHALTEN
PRAXIS