CareLit Fachartikel

Zeitnahe Durchführung einer MDK-Prüfung nach § 275 SGB V

Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 47 bis 50

Dokument
130846
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Schliephorst, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
47 bis 50
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Weit über sieben Monate nach Einleitung eines MDK-Prüfverfahrens nach 5 275 SGB V ist das in $ 275 Absatz 1 c Satz 1 SGB V geregelte Kriterium der zeitnahen Durchführung der Fallprüfung nicht mehr erfüllbar. Ein weiteres Abwarten ent-spricht nicht den Bedürfnissen des Krankenhauses nach Bilanzund KalkulationsSicherheit, lässt den Bearbeitungsauf-wand des Krankenhauses in unzumutbare Höhen steigen und führt zu einer sich stetig zulasten des Krankenhauses ver-schlechternden objektiven Beweislast.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE RECHTSPRECHUNG URTEIL MDK ENTSCHEIDUNG KRANKENHÄUSER ZEIT MULTIMORBIDITÄT SCHREIBEN HÖHE BEURTEILUNG PERSONEN SICHERHEIT VERHALTEN PRAXIS