Neues aus dem Umsatzsteuerrecht
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 55 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf eine Frage aus dem Parlament hin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass nach Ergehen der noch ausstehenden Folgeentscheidungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. März 2011 - C-497/09 - das Bundesministerium der Finanzen die aus der Rechtsprechung insgesamt zu ziehenden Konsequenzen in Bezug auf die Abgrenzung in Zusammenarbeit mit den Ländern prüfen und die bestehenden Verwaltungs an Weisungen in der notwendigen Weise überarbeiten wird (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/ 6954). Die derzeit erwartete Folgeentscheidung ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen XI R 6/08 anhängig.