CareLit Fachartikel
Dauer der Ausbildung von Krankenpflegekräften — Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Schneider, A.; · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1983 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
130865
CareLit-ID
Jahr
1983
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Problematik der Ausbildungsdauer von Krankenpflegekräften hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztmalig mit Urteil vom 12. September 19791 Stellung bezogen. Der zuständige 5. Senat vertrat die Auffassung, daß die Ausbildung der Lernenden in den Krankenpflegeberufen in jedem Fall volle 3 Jahre dauert (§§ 2, 9, 11 Krankenpflegegesetz, KrPflG) und nicht durch die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung vorzeitig — wie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorgesehen (§ 14 Abs. 2 BBiG) — beendet wird2.
Schlagworte
KRANKENPFLEGEGESETZ
AUSBILDUNG
KRANKENPFLEGE
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
KRANKENSCHWESTER
RECHTSPRECHUNG
BERUFSAUSBILDUNG
UNTERRICHT
KINDERKRANKENSCHWESTERN
WISSEN
ARBEITSLEISTUNG
BERUFE
PRAXIS
FÜHRUNG
Deutsche Krankenpflegezeitschrift