Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis gestärkt
WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 1 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Informiert ein Arbeitnehmer die Presse, Polizei oder Behörden über Missstände oder strafbare Verhaltensweisen im Betrieb, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zu Sanktionen wie einer Abmahnung oder Kündigung berechtigt ist. In Deutschland sind die Voraussetzungen für solche Arbeitnehmeranzeigen, die nach einem Fachausdruck aus dem US-amerika-nischen Recht auch Whistleblowing (wörtlich: in die Pfeife blasen, im übertragenen Sinn: Alarm schlagen) genannt werden, nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesar-beitsgerichts geprägt (siehe Kasten). Ein…