CareLit Fachartikel

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis gestärkt

WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 1 · S. 52 bis 53

Dokument
131014
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 3
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Informiert ein Arbeitnehmer die Presse, Polizei oder Behörden über Missstände oder strafbare Verhaltensweisen im Betrieb, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber zu Sanktionen wie einer Abmahnung oder Kündigung berechtigt ist. In Deutschland sind die Voraussetzungen für solche Arbeitnehmeranzeigen, die nach einem Fachausdruck aus dem US-amerika-nischen Recht auch Whistleblowing (wörtlich: in die Pfeife blasen, im übertragenen Sinn: Alarm schlagen) genannt werden, nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesar-beitsgerichts geprägt (siehe Kasten). Ein…

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG MENSCHENRECHTE KRANKENHAUSLEITUNG ARBEITSVERHÄLTNIS DEUTSCHLAND SCHADENSERSATZ POLIZEI RECHTSPRECHUNG BERLIN WERBUNG MOTIVATION Health & Care Management Bad Wörishofen