CareLit Fachartikel
Ergänzende Schutzzertifikate für Wirkstoffkombinationen VO (EG) Nr. 469/2009 Art. 3 Buchst, a, b
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 24 bis 29
Dokument
131040
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 3 Buchst, a der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel ist dahin auszulegen, dass er es den für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwehrt, ein ergänzendes Schutzzertifikat für Wirkstoffe zu erteilen, die in den Ansprüchen des Grundpatents, auf das die betreffende Anmeldung gestützt wird, nicht genannt sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ZERTIFIZIERUNG
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
FORSCHUNG
BESCHREIBUNG
ES
INVESTITIONEN
TIERARZNEIMITTEL
PATENTE
ANTIGENE
DIPHTHERIE
TETANUS
KEUCHHUSTEN
MENINGITIS
ENGLAND