CareLit Fachartikel

Unfall auf der Fahrt zur Rufbereitschaft

Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2012 · Heft 2 · S. 199 bis 202

Dokument
131062
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
199 bis 202
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Eine Pflegekraft fährt im Rahmen der Rufbereitschaft mit ihrem Auto zum Einsatzort. Unterwegs hat sie einen Unfall, das Auto wird beschädigt. Haftet der Arbeitgeber für den Sachschaden am Auto? Unter Umständen ja, entschied das Bundesar-beitsgericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2011. Der Artikel stellt den aktuellen Rechtsprechungsfall sowie weitere Urteile zur verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitgebers im Pflegebereich vor.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST UNFALL URTEIL TELEFON SCHADENSERSATZ EIGENTUM KLEIDUNG HÖHE ZEIT ARBEIT TELEFAX MANUSKRIPTE INTERNET NAMEN