CareLit Fachartikel
Unfall auf der Fahrt zur Rufbereitschaft
Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2012 · Heft 2 · S. 199 bis 202
Dokument
131062
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Pflegekraft fährt im Rahmen der Rufbereitschaft mit ihrem Auto zum Einsatzort. Unterwegs hat sie einen Unfall, das Auto wird beschädigt. Haftet der Arbeitgeber für den Sachschaden am Auto? Unter Umständen ja, entschied das Bundesar-beitsgericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2011. Der Artikel stellt den aktuellen Rechtsprechungsfall sowie weitere Urteile zur verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitgebers im Pflegebereich vor.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
UNFALL
URTEIL
TELEFON
SCHADENSERSATZ
EIGENTUM
KLEIDUNG
HÖHE
ZEIT
ARBEIT
TELEFAX
MANUSKRIPTE
INTERNET
NAMEN