CareLit Fachartikel

Ausbildungsund Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)

Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1986 · Heft 2 · S. 2 bis 12

Dokument
131098
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 1986
Jahrgang 39
Seiten
2 bis 12
Erschienen: 1986-02-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Hat der Prüfling alle Teile oder den praktischen Teil der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen hat, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden. Die weitere Ausbildung darf ein schließlich der für die Prüfung erforder-lichen Zeit die in § 18 Abs. 2 des Gesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die Wiederholungs-prüfung muß spätestens zwölf Mon…

Schlagworte

GESUNDHEIT KRANKENPFLEGE AUSBILDUNG KINDERKRANKENPFLEGE HYGIENE BEHÖRDE BERUFE WISSENSCHAFT UNTERRICHT ES ARBEIT BESCHEINIGUNG WAHRNEHMUNG ZULASSUNG ELTERN EHE