Stundennachweise für die praktische Ausbildung
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1986 · Heft 2 · S. 16 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausbildungsund Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrv) vom 16, Oktober 1985 schreibt vor, den Nachweis über die praktische Ausbildung in Stunden zu führen und nicht, wie bisher, in Wochen. Wir zeigen hier zwei Formen von Stundennachweisen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Der eine wurde von Frau Gertrud Maier, Leiterin der Krankenpflegeschule am Kreiskrankenhaus Freudenstadt entwickelt und gilt für die Dauer eines klinischen Einsatzes. Der andere stammt vom Lehrkräfteteam der Schwesternschule der Universität Heidelberg und bietet Platz für ein Ausbildungsjahr.