CareLit Fachartikel
Herstellung und im Verkauf antimikrobieller und antibakterieller Additive- Produkt Triclosan
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 146 bis 152
Dokument
131147
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss 2010/169/EU der Kommission vom 19.3.2010 über die Nichtaufnahme von 2,4,4-Tri-chloro-2-hydroxydiphenyle-thcr in das in der Richtlinie 2002/72/EG enthaltene Unionsverzeichnis von Additiven, die bei der Herstellung von Materi-alien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verwendet werden dürfen, wird für nichtig erklärt.
Schlagworte
RICHTLINIE
AUFNAHME
HERSTELLUNG
KUNSTSTOFF
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
TRICLOSAN
BERÜHRUNG
NAMEN
LEITLINIEN
PERSONEN
ES
ZULASSUNG
KUNST
GESUNDHEIT
SICHERHEIT