Leichtsinn gefährdet Unternehmen
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2012 · Heft 1 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personenbezogene Daten dürfen ebenso wenig in die Öffentlichkeit gelangen wie Betriebsund Geschäftsgeheimnisse. Wer im Bahnabteil lautstark über andere herzieht oder über Projektdetails spricht, macht den Mithörenden Daten zugänglich, die nicht für sie bestimmt sind. Im schlimmsten Fall finden solche Informationen ihren Weg zur Konkurrenz oder an die Presse. Dies kann für einzelne Personen, aber auch ganze Unternehmen schwere Folgen haben. Der erste Grundsatz des Datenschutzes ist, ein Bewusstsein für unsichere Situationen zu entwickeln: Wo andere Menschen mithören oder mitlesen, gibt es keine geschützte Kommuni…