CareLit Fachartikel

Leichtsinn gefährdet Unternehmen

Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg · 2012 · Heft 1 · S. 11

Dokument
131179
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
11
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Personenbezogene Daten dürfen ebenso wenig in die Öffentlichkeit gelangen wie Betriebsund Geschäftsgeheimnisse. Wer im Bahnabteil lautstark über andere herzieht oder über Projektdetails spricht, macht den Mithörenden Daten zugänglich, die nicht für sie bestimmt sind. Im schlimmsten Fall finden solche Informationen ihren Weg zur Konkurrenz oder an die Presse. Dies kann für einzelne Personen, aber auch ganze Unternehmen schwere Folgen haben. Der erste Grundsatz des Datenschutzes ist, ein Bewusstsein für unsichere Situationen zu entwickeln: Wo andere Menschen mithören oder mitlesen, gibt es keine geschützte Kommuni…

Schlagworte

UNTERNEHMEN DATENSCHUTZ BEWUSSTSEIN INTERNET SICHERHEIT TECHNIK SMARTPHONE PERSONEN MENSCHEN KOMMUNIKATION DIEBSTAHL UNTERLAGEN VIREN MOBILTELEFON VERHALTEN Sicherheitsbeauftragter