Tatsachen und Wertungen im Medizinrecht
Gedigk, R.; Zach, M.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 125 bis 129
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der täglichen Auseinandersetzung zwischen Behandlern, Verbänden, Kostenträgern, Patienten und Medizinprodukteher-stellern fallen immer wieder Äußerungen, die die Frage aufwerfen, ob es sich hierbei um eine individuelle Meinungs-äußerung oder um eine objektivierbare Tatsachenbehauptung handelt. Das Recht knüpft an diese Unterscheidung völlig unterschiedliche Rechtsfolgen: Individuelle Wertungen und Meinungen sind stets bis hin zur Grenze der Schmähkritik zulässig; unwahre Tatsachenbehauptungen hingegen sind zu unterlassen und verpflichten zum Schadensersatz oder zum Widerruf. Die Abgrenzung beider Bereiche ist…