Der „Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen, ein rechtlich sehr fragwürdiges Konstrukt
Rüge, D.; Günterberg, K.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 129 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der neue Gehaltstarifvertrag wie auch der Manteltarifvertrag (regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen) sind mit Wirkung zum 01.01.2011, der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung ist mit Wirkung zum 01.07.2011 in Kraft getreten. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem neuen Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen/medizinische Fachangestellte: Wie soll man mit dem Gehaltstarifvertrag umgehen? Man erinnere sich: Die letzte grundlegende Änderung der Gebührenordnung für die Vertragsärzte (EBM 2005) ist von diesen mit Millionen Euro finanziert worden. Dazu ist erstmals der We…