Kündigungsfristen für Pflegekunden sind unwirksam
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 135 bis 139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Trägerin einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 1, § 72 SGB XL Sie ist aufgrund eines Vertrags nach § 132a Abs. 2 SGB V auch befugt, Leistungen der häuslichen Kran-ken-pflege mit den Krankenkassen abzurechnen. Dementsprechend erbringt sie für ihre Kunden Leistungen der Pflegeversicherung und/oder Leistungen der Krankenversicherung sowie frei vereinbarte Leistungen. Mit der während des Rechtsstreits verstorbenen früheren Beklagten, die der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürf-tige) zugeordnet war (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI), bestand ein Pflegevertrag vo…