CareLit Fachartikel

BFH ruft EuGH zur Steuerpflicht bei Umsätzen aus Zellvermehrungen zum Zwecke der Eigenimplantation an

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 141 bis 145

Dokument
131211
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
141 bis 145
Erschienen: 2011-12-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Biotechnologie-Unternehmen in der Rechtsform einer AG. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Erforschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Technologien zur Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Knorpels, der Knochen, des Bindegewebes und der Haut. Die Klägerin ist im Bereich der Gewebezüchtung („Tissue-Engineering) tätig. Streitig sind im Revisionsver-fahren nur noch die Umsätze der Klägerin aus der Vermehrung körpereigener (autologer) Knorpelzellen (Chondrozyten) in den Fällen, in denen die Leistun…

Schlagworte

RICHTLINIE VERSORGUNGSBEREICH LEISTUNG ARZNEIMITTEL BERLIN EMPFÄNGER MENSCHEN PATIENTEN ZELLEN DEUTSCHLAND THERAPIE KNOCHEN HAUT CHONDROZYTEN GEWEBE APOTHEKER