BFH ruft EuGH zur Steuerpflicht bei Umsätzen aus Zellvermehrungen zum Zwecke der Eigenimplantation an
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 12 · S. 141 bis 145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Biotechnologie-Unternehmen in der Rechtsform einer AG. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Erforschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Technologien zur Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Knorpels, der Knochen, des Bindegewebes und der Haut. Die Klägerin ist im Bereich der Gewebezüchtung („Tissue-Engineering) tätig. Streitig sind im Revisionsver-fahren nur noch die Umsätze der Klägerin aus der Vermehrung körpereigener (autologer) Knorpelzellen (Chondrozyten) in den Fällen, in denen die Leistun…