CareLit Fachartikel

6-Wochen-Frist nach § 275 Absatz 1c Satz 2 SGB V als das Gericht bindende Ausschlussfrist

Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 2 · S. 137 bis 140

Dokument
131245
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Schliephorst, I.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
137 bis 140
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die in $ 275 Absatz lc Satz 2 SGB V geregelte 6-Wochen-Frist zur Einleitung einer Einzelfallprüfung durch den MDK nach $ 275 Absatz 1 SGB V ist eine Ausschlussfrist. Innerhalb dieser Frist haben Krankenkassen zur Feststellung der Notwen-digkeit einer stationären Krankenhausbehandlung eine MDK-Prüfung einzuleiten, andernfalls sind sie mit der Erhebung von diesbezüglichen Einwendungen ausgeschlossen. Die Prüfung der stationären Behand-lungsbedürftigkeit kann nach Ablauf der 6-Wochen-Frist und fehlender Prüfungseinleitung nicht im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

Schlagworte

KRANKENKASSE MDK KRANKENHAUS THERAPIE URTEIL GERICHT NATUR ZEIT POLYSOMNOGRAPHIE LEISTUNG PATIENTEN KRANKENUNTERLAGEN HÖHE KRANKHEIT BEURTEILUNG DATENSATZ