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Prüfberichte: Veröffentlichung der Heimaufsicht gestoppt

Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 42 bis 43

Dokument
131273
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Behörde habe allenfalls die Einhaltung der Veröffentlichung durch den Träger zu überwachen und ggf. durchzusetzen. Mit der Frage, ob die gesetzliche Grundlage verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, um Einrichtungsträger wirksam zur Veröffentlichung zu verpflichten, setzte sich das VG nicht auseinander, da dies nicht cntscheidungscrheblich war. Der Bayerische VGH hat die Entscheidung jüngst im Wesentlichen bestätigt (Beschlüsse vom 9.1.2012, Az. 12 CE 11.2685 und 12 CE11.270): Bis zum Inkrafttreten eines vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzes, das die Veröffentlichung durch die Kreisverwaltungsb…

Schlagworte

BEHÖRDE HEIMAUFSICHT ALTENHEIM BAYERN AUFGABENSTELLUNG NORM TELEFON EIGNUNG ES WAHRNEHMUNG ORIENTIERUNG ALTENPFLEGE Hannover