Prüfberichte: Veröffentlichung der Heimaufsicht gestoppt
Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Behörde habe allenfalls die Einhaltung der Veröffentlichung durch den Träger zu überwachen und ggf. durchzusetzen. Mit der Frage, ob die gesetzliche Grundlage verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, um Einrichtungsträger wirksam zur Veröffentlichung zu verpflichten, setzte sich das VG nicht auseinander, da dies nicht cntscheidungscrheblich war. Der Bayerische VGH hat die Entscheidung jüngst im Wesentlichen bestätigt (Beschlüsse vom 9.1.2012, Az. 12 CE 11.2685 und 12 CE11.270): Bis zum Inkrafttreten eines vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzes, das die Veröffentlichung durch die Kreisverwaltungsb…