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Iffland, S.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 46 bis 47

Dokument
131275
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Iffland, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wertsicherungsklauseln dienen dem Vermieter dazu, den Mietzins wertbeständig zu machen, ihn der Inflation zu entziehen. Meist knüpft die Wertsicherungsklausel an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex oder eines Baukostenindices an. Diese werden regelmäßig vom statistischen Bundesamt bzw. den statistischen Landesämtern veröffentlicht. Allerdings schlagen Erhöhungen des Mietzinses nicht automatisch auf die Investitionskosten durch. Greift die Wertsicherungsklausel und erhöht sich die Miete, so kann der Betreiber die Investitionskosten mit dem Sozialhilfeträger neu verhandeln.

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE VERGLEICH SOZIALHILFETRÄGER HESSEN BETREIBER MIETE INSTANDHALTUNG RECHTSANWÄLTE LESEN LICHT SPRECHEN Altenheim Hannover