CareLit Fachartikel

Update zum Urlaubsrecht

Kissel, M.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 56 bis 59

Dokument
131279
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kissel, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
56 bis 59
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Dann billigt das BurlG dem Mitarbeiter einen sogenannten Teilurlaubsanspruch zu, und zwar für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs. Beginnt die Beschäftigung zum Beispiel am 01.09. könnte der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit bis zum 31.12. nicht erfüllen. Dem Mitarbeiter stünde für die vier Monate vom 01.09. bis zum 31.12. aber ein Teil Urlaubsanspruch von 4/12 zu.

Schlagworte

URLAUB MITARBEITER ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG URTEIL ARBEITSZEIT HÖHE VERTRÄGE ARBEIT TELEFON ZEIT ES KRANKHEIT SPRACHE HOFFNUNG RECHTSANWÄLTE