CareLit Fachartikel
Update zum Urlaubsrecht
Kissel, M.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 56 bis 59
Dokument
131279
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dann billigt das BurlG dem Mitarbeiter einen sogenannten Teilurlaubsanspruch zu, und zwar für jeden Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs. Beginnt die Beschäftigung zum Beispiel am 01.09. könnte der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit bis zum 31.12. nicht erfüllen. Dem Mitarbeiter stünde für die vier Monate vom 01.09. bis zum 31.12. aber ein Teil Urlaubsanspruch von 4/12 zu.
Schlagworte
URLAUB
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ARBEITSZEIT
HÖHE
VERTRÄGE
ARBEIT
TELEFON
ZEIT
ES
KRANKHEIT
SPRACHE
HOFFNUNG
RECHTSANWÄLTE