Umsetzung des § 87b SGB XI aus Sicht der Betreuungsassistenten
SADOWSKI, K.; EBERHARDT, D.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 2 · S. 90 bis 95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 87b SGB XI (Betreuungskräfterichtlinien) können seit Juli 2008 in Einrichtungen der stationären Aitenhilfe zusätzliche Betreuungskräfte, das heißt nichtprofessionelle Begleiter mit entsprechender Qualifizierung, zur Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, eingestellt werden. Trotz Gesetzgebung kann die tatsächliche Praxis vor Ort variieren. Gegenstand dieser Studie ist die Erfassung der Umsetzung des § 87b SGBXi aus Sicht der Betreuungsassistenten. Ziel ist es, die praktische Ausgestaltung der Rich…