Pflegeberufe reglementieren
Koch, R.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 2012 · Heft 2 · S. 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
FACHPERSONEN im Gesundheitswesen tragen eine hohe Verantwortung für die Qualität der Behandlung und Pflege der Patien-tinnen und Patienten. Deswegen müssen freiberufliche Pflegefachpersonen bereits heute über eine kantonale Berufsaus-übungsbewilligung verfügen. Für die selbständige oder unselbständige Ausübung des Pflegeberufes braucht es ausserdem einen vom Staat oder vom SRK anerkannten Bil-dungsabschluss. Zum Schutz der Patienten und um die Qualität der Gesund-heitsversorgung sicherstellen zu können, ist zudem der Nachweis einer kontinuierlichen professionellen Weiterentwick-lung notwendig.