CareLit Fachartikel

Die eigene Intention und der ermittelte Patientenwille entscheiden

Becker-Ebel, J.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 1 · S. 4

Dokument
131351
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Becker-Ebel, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
4
Erschienen: 2012-01-27 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Thema Sterbehilfe ist mit vielen Ängsten und Unsicherheiten besetzt. Ob sie erlaubt ist, wird oftmals mit der Frage nach aktiver und passiver Sterbehilfe entschieden.Doch diese Definition ist nur wenig hilfreich. Es geht vielmehr darum, dass die Intention des Arztes, der Pflegenden, der Angehörigen und der sonstigen Personen entscheidend sind und mit dem Patientenwillen übereinstimmen.

Schlagworte

STERBEHILFE BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE URTEIL STERBEN EINWILLIGUNG INTENTION EUTHANASIE ES PERSONEN HÖHE DEUTSCHLAND PATIENTEN MENSCHEN ASSOZIATION PALLIATIVMEDIZIN