CareLit Fachartikel

Europäische Kommission lockert Beihilferegeln

Müller, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2012 · Heft 2 · S. 22 bis 23

Dokument
131370
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Müller, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 113
Seiten
22 bis 23
Erschienen: 2012-02-13 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Für die Dienste und Einrichtungen der Caritas ist das EU-Beihilfenrecht dort zu beachten, wo diese als „Unternehmen- „wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts ausüben. Aufgrund des weiten Verständnisses dieser Begrifflichkeiten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), führen der Gemeinnützigkeits-status von Einrichtungen beziehungsweise die fehlende Gewinnerzielungsabsicht alleine nicht zur Ausnahme aus dem Beihilfen-recht. Vielmehr ist der Unternehmensbegriff immer dort zu bejahen, wo Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt angeboten werden.

Schlagworte

REFORM VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG ZUWENDUNG EINRICHTUNG FINANZIERUNG HAND DEUTSCHLAND ELTERN HÖHE SCHWELLENWERTE ANGST Neue Caritas Freiburg