Die Ausschlussvorschrift §7 Abs. 4a SGB II - Auslegung und Anwendung
Hammel, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 2 · S. 69 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Inkrafttreten des SGB-M-Fortentwicklungsgeset-zes 2006 können erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter Verweis auf §7 Abs. 4a SGB II mit dem sofortigen und vollständigen Entzug des Arbeitslosengeldes II konfrontiert werden, wenn sie sich ohne Zustimmung des SGB U-Trägers außerhalb des zeitund ortsnahen Bereichs aufhalten. Über das SGB-Il-Änder-ungsgesetz 2011 wurde diese Ausschlussnorm neu gefasst. Das zuständige Fachministerium erhielt über §13 Abs. 3 SGB-II hier eine spezielle Verordnungsermächtigung eingeräumt. Auch diese Sanktionsnorm war bislang umstritten. Im Zuge der anstehenden, notwendigen Konk…