CareLit Fachartikel

Zum Bedeutungsverlust der Abgrenzung von Dauer und Einmaligkeit bei Bedarfen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mrozynski, P.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 2 · S. 75 bis 82

Dokument
131373
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Mrozynski, P.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
75 bis 82
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff »einmalig« hat im allgemeinen Sprachgebrauch zumindest auch eine zeitliche Bedeutung. Dieselbe Bedeutung hat der Begriff, sofern er noch Verwendung findet, auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und im Sozialhilfe-recht. Allerdings ist die zeitliche Komponente zumeist nicht ausschlaggebend für die Gesetzesanwendung. So konnten schon immer »laufende« Leistungen für wenige Tage erbracht werden (vgl. §41 Abs.1 Satz 1 SGB II). Gleichermafien können »einmalige« Leistungen den Bedarfsmonat überschreiten (§24 Abs.3 Satzi Nr.3 SGB II). Nicht nur die sprachliche, sondern auch die sachliche Unterscheidu…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG KOSTEN HEIZUNG LEISTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG URTEIL ES ERNÄHRUNG KLEIDUNG BELEUCHTUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE LITERATUR CHARAKTER GESETZGEBUNG PRAXIS