Befreiung von der Rundfunkgebühr; besondere Härte; Gleichbehandlungs-grundsatz; internetfähiger, zu Studienzwecken genutzter PC; Recht auf Informationsfreiheit; Sozialstaatsgebot…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 2 · S. 88 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 17.1.2009 teilte die Klägerin der Gebühreneinzugszentrale — GEZ — der Öffentlich-rechtlichen Rund-funkanstalten mit, dass sie in Gießen studiere und einen PC nutze. Sie wohne dort im Studentenheim und erhalte einen rückzahlbaren Studienkredit. Gleichzeitig stellte sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren. Mit Schreiben vom 10.2.2009 bestätigte die GEZ die Anmeldung und teilte ihr mit, dass die gesetzliche Rundfunkgebühr für ein neuartiges Rundfunkgerät monatlich 5,76 Euro betrage. Mit weiterem Schreiben vom 11.2.2009 bat sie außerdem hinsichtlich der beantragten Gebüh…