CareLit Fachartikel

Befreiung von der Rundfunkgebühr; besondere Härte; Gleichbehandlungs-grundsatz; internetfähiger, zu Studienzwecken genutzter PC; Recht auf Informationsfreiheit; Sozialstaatsgebot…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 2 · S. 88 bis 91

Dokument
131376
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
88 bis 91
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben vom 17.1.2009 teilte die Klägerin der Gebühreneinzugszentrale — GEZ — der Öffentlich-rechtlichen Rund-funkanstalten mit, dass sie in Gießen studiere und einen PC nutze. Sie wohne dort im Studentenheim und erhalte einen rückzahlbaren Studienkredit. Gleichzeitig stellte sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren. Mit Schreiben vom 10.2.2009 bestätigte die GEZ die Anmeldung und teilte ihr mit, dass die gesetzliche Rundfunkgebühr für ein neuartiges Rundfunkgerät monatlich 5,76 Euro betrage. Mit weiterem Schreiben vom 11.2.2009 bat sie außerdem hinsichtlich der beantragten Gebüh…

Schlagworte

URTEIL RECHT RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE GERÄT GESETZ HÄRTE AUSBILDUNGSFÖRDERUNG ES SCHREIBEN EIGNUNG PERSONEN MENSCHEN LEISTUNG INTENTION ZFSH/SGB