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Auskunftspflicht als öffentlichrechtliche Pflicht; Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit Unterhaltsanspruch; Fortwirkung eines Leistungsantrags bis zum Abschluss des Verwaltungsve…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 2 · S. 91 bis 95

Dokument
131377
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
91 bis 95
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Mit einem als »Mitteilung an Unterhaltspflichtige gemäß § 33 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)« überschriebenen Schreiben vom 8.1.2009 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sie seinem Sohn seit dem 23.5-2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gewähre und bisher den gezahlten Unterhalt in Höhe von 231,00 Euro berücksichtige. Sie forderte den Kläger auf, zur Prüfung ob und inwieweit ein Unterhaltsanspruch ihm gegenüber ausgeschlossen sei, den beigefügten Auskunftsbogen auszufüllen und an sie zurück zu schicken. Sie führte weiter aus, daneben stützt sich das Auskunftsverlangen auc…

Schlagworte

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