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Klarstellung im BGB

Rieser, S.; Krüger-Brand, H. E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 120 bis 121

Dokument
131434
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rieser, S.; Krüger-Brand, H. E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
120 bis 121
Erschienen: 2012-01-27 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Wesentliches Anliegen ist es, die bislang verstreuten oder per Richterrecht getroffenen Vorgaben in einem Gesetz zu vereinen. „Patientinnen und Patienten sollen ihre wichtigsten Rechte möglichst selbst im Gesetz nachlesen können, heißt es zur Begründung. Deshalb werden Grundsätze des Arzt-haftungsund Behandlungsrechts (mformationspflichten, wirksame Einwilligung, Aufklärungspflichten, Dokumentation, Einsicht in Patientenakten, Beweislast) im Bürgerlichen Gesetzbuch in einem neuen Abschnitt „Behandlungsvertrag aufgeführt. Darin wird auch die bereits etablierte Umkehr der Beweislast bei einem groben Behandlungsfeh…

Schlagworte

BAUPLANUNG DOKUMENTATION GESETZ POLITIK EINWILLIGUNG PATIENT BUNDESREGIERUNG ZEIT GESUNDHEIT PATIENTEN BEHANDLUNGSFEHLER LEISTUNG KRANKENHÄUSER DEFENSIVMEDIZIN RISIKO PATIENTENSICHERHEIT