Warten auf das höchste Gericht
Flintrop, J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sinn und Zweck von Mindest-mengenvorgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, Krankenhäuser oder auch Ärzte gegebenenfalls vom Leistungsgeschehen auszuschließen, um die Qualität der Leistungserbringung zu sichern. Und genau da beginnt nach Auffassung von Liana Ra-demske von der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern das Problem: „Wenn man auf diese Art und Weise in die Grundrechte der Leistungserbringer eingreift -ich verweise auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Artikel 12 und das Grundrecht auf Eigentum nach Artikel 14 -, dann muss man das sehr genau begründen, erläuterte die J…