Vorgaben auf Bundesebene
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 170
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn die gefühlte Bedrohung größer ist als die reale: Die Angst vor Regressen ist immens. Und diese Angst ist nachvollziehbar. Denn bis Ärzte erfahren, ob sie betroffen sind oder nicht, schwebt das Regressschwert über ihnen. Um es zu entschärfen, können Ärzte Praxisbesonderheiten geltend machen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dafür 2007 eine Empfehlung veröffentlicht, welche Praxisbesonderheiten bei Richtgrößenprüfungen anerkannt werden sollten. Auf Bundesebene kam jedoch keine Abstimmung mit den Krankenkassen zustande. Und auch auf Landesebene sind Kassen und KVen frei, Praxisbesonderheite…