Fixieren statt behandeln?
Heinz, A.; Walter, H.; Müller, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 174 bis 177
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Derzeit besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, ob Ärzte Zwangsbehandlungen an einwilligungsunfähigen Patienten mit psychischen Erkrankungen durchfuhren dürfen. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist erstens das Patientenverfugungs-gesetz im neuen Betreuungsrecht. Zweitens spielt die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Rolle (1). Maßgeblich sind drittens aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die das Maßregelvollzugsgesetz von Rheinland-Pfalz sowie das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig erklärt haben (2: 3).