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Fixieren statt behandeln?

Heinz, A.; Walter, H.; Müller, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 174 bis 177

Dokument
131453
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Heinz, A.; Walter, H.; Müller, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
174 bis 177
Erschienen: 2012-02-03 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Derzeit besteht erhebliche Rechtsunsicherheit, ob Ärzte Zwangsbehandlungen an einwilligungsunfähigen Patienten mit psychischen Erkrankungen durchfuhren dürfen. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist erstens das Patientenverfugungs-gesetz im neuen Betreuungsrecht. Zweitens spielt die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Rolle (1). Maßgeblich sind drittens aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die das Maßregelvollzugsgesetz von Rheinland-Pfalz sowie das Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig erklärt haben (2: 3).

Schlagworte

THERAPIE NEUROLEPTIKA PATIENT GESUNDHEIT UNTERBRINGUNG PERSÖNLICHKEIT PRAXIS PATIENTEN BERLIN MENSCHEN ROLLE VERTRAUEN KRANKHEIT LEBEN SUIZID FREIHEIT