CCP-konforme Mitarbeit an klinischen Prüfungen ohne Herstellungserlaubnis -Rekonstitution klinischer Prüfpräparate
Klut, I.-M.; Thiesen, J.; Hang Pelz, L.; · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2012 · Heft 2 · S. 62 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Durchführung klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln sind Krankenhausapotheken regelmäßig Kooperationspartner der verantwortlichen Sponsoren. Die am häufigsten zu erbringende Dienstleistung ist die Rekonstitution von klinischen Prüfpräparaten gemäß § 4 (31) Arzneimittelgesetz (AMG) und die damit im Zusammenhang stehende Warenlogistik, Lagerung, Dokumentation und Vernichtung. Unter Rekonstitution versteht das AMC das Überführen eines Fertigarzneimittels zur Anwendung am Menschen in seine anwendungsfähige Form unmittelbar vor seiner Anwendung gemäß den Angaben der Packungsbei-lage oder im Rahmen der klinisc…