CareLit Fachartikel
Bundesgerichtshof spricht / Pflegeheim Erbe zu
Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 9
Dokument
131487
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soll ein Pflegeheim das Vermögen eines seiner Bewohner erben, so ist das in der Regel nicht möglich. Ein entsprechendes Testament wäre wegen der heimgesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Heimfriedens unwirksam. Ganz anders allerdings stellt sich die Situation dar, wenn der Betreiber der Pflegeeinrichtung erst nach dem Tode des Erblassers von dem Testament erfahrt, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az. IV ZB 33/10).
Schlagworte
TESTAMENT
HEIMGESETZ
BUNDESGERICHTSHOF
HEIMTRÄGER
PFLEGEHEIM
BETREIBER
LEISTUNG
TOD
ES
Care konkret
Hannover